Zu diesem Zeitpunkt stand AI.________ als Heroinlieferant nicht mehr zur Verfügung, da er am 18.10.2010 angehalten worden war (pag. 423 ff., 6189 ff.). A.________ und J.________ waren somit dringend auf einen neuen Hauptlieferanten angewiesen. Das Gespräch zwischen J.________ und AN.________ muss dahingehend interpretiert werden, dass J.________ AN.________ für eine Heroinlieferung anfragte.