den BMW M3 im Kanton Zürich ein. Dass es sich beim für den Drogentransport vorgesehenen Fahrzeug effektiv um einen in Mazedonien stationierten BMW handelte, geht aus der Telefonkontrolle hervor, wurde dort doch explizit von einem BMW gesprochen. Tags darauf begab sich AJ.________ nach AX.________. Aus den aufgezeichneten Telefongesprächen geht sodann hervor, dass er in der Folge das Auto abholte, in welches bei AM.________ die Drogen eingebaut wurden. Aufgrund der vorliegenden Beweise steht fest, dass AJ.