die Qualität des Stoffes monierte – zurückschickte, um das Heroingemisch wieder abzuholen (pag. 1204). I.________ konnte jedoch nicht mehr angetroffen werden, da er in der Zwischenzeit verhaftet worden war. In seiner Wohnung wurden in der Folge ca. 184 Gramm Heroingemisch sichergestellt (pag. 1739). Dieser Sachverhalt ist – obwohl es sich um einen Verkauf handelt, der in Bezug auf die Strafzumessung nicht von Relevanz ist – deshalb interessant, weil bei I.________ tatsächlich Stoff sichergestellt werden konnte und damit die Verbindung des Beschuldigten zu Heroin deutlich nachvollzogen und dargelegt werden kann.