Dass die fehlende Lieferung zu einer Rückerstattung von 500 Euro geführt habe, zeige, dass es sich keineswegs um gute Qualität gehandelt haben könne. Die Kammer geht vorliegend von einem unbekannten Reinheitsgrad des Heroingemischs aus. Der Reinheitsgrad ist – da es sich um einen Verkauf handelte – für die Strafzumessung ohnehin nicht von Bedeutung. Dennoch sei an dieser Stelle die Anmerkung erlaubt, dass keine Anhaltspunkte für niedrigste Gassenqualität bestehen. Die Qualität wurde vom Abnehmer PUKI-077 als gut bzw. in Ordnung bezeichnet und es sind