Der Beschuldigte entgegnete daraufhin: «Ja, ja, ohne Dokumente gebe ich es ihm nicht.» (pag. 937). Anhand der Telefonkontrolle kann auch das Treffen, anlässlich welchem es zur Übergabe der Drogen kam, nachvollzogen werden (pag. 940 ff.). Die Menge des durch den Beschuldigten verkauften Heroins ergibt sich schliesslich aus der Reklamation des Abnehmers. So hielt PUKI-077 fest: «Freund, es scheint so zu sein, dass es in Ordnung ist, aber du hast mir die Laune ein bisschen zerstört, weil in den Rechnungen kamen nur siebenhundert heraus, aber die Abmachung war für Ganzes.» (pag.