Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist damit erstellt. 4.9. Beweiswürdigung bezüglich Ziffer B.II.1.6 des Dispositivs (Ziff. 1.6 AKS) Im Anschluss an das erste Treffen am 9. September 2010 schickte der Beschuldigte seinen Läufer erneut zu AI.________ und forderte letzteren auf, dem Läufer einen Jungen mitzugeben (pag. 561). Wie dargelegt, handelt es sich dabei um das Codewort für 500 Gramm Heroingemisch. Den Ausführungen der Vorinstanz zu