543 und 517). Zum anderen jedoch auch aus der Frage des Läufers an den Beschuldigten: «Soll ich es ganz abgeben oder was, das, was ich genommen habe, oder?» (pag. 532). Auch das Treffen in Bern ist – da PUKI-044 und der Läufer offenbar Mühe hatten, sich zu finden – gut dokumentiert (vgl. pag. 537-545). Die vorhandene Telefonkontrolle zeigt beispielhaft auf, wie sich ein Abnehmer beim Beschuldigten nach Heroin erkundigte, der Beschuldigte anschliessend über seinen Lieferanten Heroin bezog und dieses – wiederum über seinen Läufer – dem Abnehmer zukommen liess. Dass es sich beim Lieferanten um AI.