32 Vorliegend ist jedoch von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 31 % auszugehen. Es bestehen keine Hinweise, dass die Qualität des Stoffes bemängelt wurde, zudem handelt es sich beim Beschuldigten – wie auch mit dem hier zu beurteilenden Geschäft exemplarisch aufgezeigt werden konnte – um einen Zwischenhändler, welcher mit grösseren Mengen mit entsprechend besserer Qualität handelte.