Schau wenigstens, um die Andere in Ordnung zu bringen, sonst gehen uns die Arbeiten komplett kaputt.» (pag. 1019f.). Die Vorinstanz gelangte im Kontext mit sämtlichen relevanten abgehörten Telefongesprächen zum Beweisergebnis, dass infolge der schlechten Qualität des zuvor gelieferten Heroins eine Nachlieferung von ca. 100 Gramm reinerem Heroingemisch zur Aufbesserung vereinbart wurde, wobei sie von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad ausging. Diesen Ausführungen kann vollumfänglich gefolgt werden (pag. 6411f., S. 56f. der Entscheidbegründung).