Die Schlussfolgerung der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte PUKI-011 ein Kilo Heroingemisch zukommen liess, kann anhand der Telefongespräche nachvollzogen werden. So schrieb PUKI-011 am 24. August 2010: «Schau und gib dem Jungen so wie letztes Mal, soll es mir so in Ordnung bringen, dass er morgen am Abend hier bei mir ist.» (pag. 991). Aus dieser Angabe ist zweifelsohne zu schliessen, dass PUKI-011 die gleiche Menge wie wenige Tage zuvor am 20. August 2010 bestellte, also wiederum ein Kilo. Die Auslieferung fand über F.______