Er wandte sich schliesslich an den «Freund in Olten», wo er über den Läufer F.________ «zwei Freundinnen» beziehen konnte und schliesslich am folgenden Tag an PUKI-011 lieferte. Dass es sich beim Freund in Olten um AI.________ handelt, hat anhand der Identifikation der Stimme als erwiesen zu gelten. Die Polizei konnte die Stimme nicht nur identifizieren, sondern ihm auch die entsprechende Telefonverbindung zuordnen (pag. 504 und 3536). Zudem wohnte AI.________ in Olten. Gemäss den Ermittlungen der Polizei Solothurn befand sich auch die sogenannte Bunkerwohnung, in der die Drogen gelagert wurden, in Olten (pag. 3518).