Hingegen kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass AI.________ auch andere Portionierungen verkaufte, was denn wie erwähnt auch die Polizei Solothurn festhielt. Sofern in den einschlägigen Telefongesprächen keine codierten Mengenangaben wie «ein oder zwei Freundinnen» etc. zu finden sind, ist daher nicht von 500 Gramm Heroingemisch, sondern vielmehr von einer unbekannten Menge auszugehen. 4.4. Beweiswürdigung zu Ziffer B.II.1.1 Dispositiv (Ziff. 1.1 AKS) Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die relevanten Telefongespräche auf pag. 506-516 und 966 ff. zu finden sind.