haltsstatistik_ SGRM_2010_06.pdf). Die Staatsanwaltschaft macht geltend, dass bezüglich der bei AI.________ bezogenen Drogen von einem höheren Reinheitsgrad ausgegangen werden müsse, da die bei ihm sichergestellten Heroingemische einen durchschnittlichen Reinheitsgrad von 43 % aufgewiesen hätten. Dem kann nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden. Es ist durchaus zutreffend, dass AI.________ als grösserer Händler Heroin von guter Qualität lieferte.