- Der Beschuldigte stand in regelmässigem Kontakt zu AI.________ in Olten, welcher nicht nur in flagranti beim Strecken von Heroin erwischt, sondern in der Zwischenzeit auch durch das Obergericht des Kantons Solothurn wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu 11 Jahren Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass AI.________ den erstinstanzlichen Schuldspruch bezüglich des Betäubungsmitteldelikts, welches er mit dem Beschuldigten begangen haben soll, nämlich den Verkauf von 1