Bei PUKI-044 handelte es sich um einen Abnehmer in Bern. Am 08.09.2010 kündigte A.________ PUKI-044 eine Heroinlieferung für den nächsten Tag an (pag. 1347). Am 09.09.2014 teilte A.________ PUKI-044 mit, dass er um 13:30 Uhr eine Lieferung erhalten werde (pag. 1348). Sodann beauftragte A.________ „F.________“, nach Bern zu gehen (pag. 1349 f.). Aus den nachfolgenden TK-Gesprächen wird ersichtlich, wie „F.________“ PUKI-044 sodann den Stoff ablieferte (pag. 1353 ff.). PUKI-056 / 165