_ untergeordnet, was nicht zuletzt aus dem befehlshaberischen Ton seitens A.________s „F.________“ gegenüber geschlossen werden kann (pag. 1309, 1315, 1316, 1318, 1330). Die Person mit dem Namen „F.________“ konnte nicht identifiziert werden. AK.________/PUKI-226 AK.________ amtierte als Läufer von „AR.________“ und überbrachte A.________ sowie J.________ am 04.11.2010 in Q.________ ein Heroinmuster. Dieser Vorgang konnte mittels Videoüberwachung festgehalten werden. AK.________ ist geständig (pag. 1691) und seine Aussagen wurden als glaubwürdig eingestuft (vgl. Motiv oben Ziff. 2.5). I.________