Aus den aufgezeichneten TK-Gesprächen geht hervor, dass es sich bei „F.________“ um eine für A.________ wichtige Person gehandelt hat. A.________ konnte quasi rund um die Uhr über „F.________“ verfügen und ihn mit Botengängen beauftragen (vgl. als Beispiel pag. 1324 ff.). Zudem bewahrte „F.________“ für A.________ auch Heroingemisch auf und streckte das Heroin (pag. 1310, 1311, 1313, 1319). Manchmal streckte er den Stoff auch zu stark, was bei den Abnehmern, insbesondere PUKI-011 für Ärger sorgte (z.B. pag. 1018 ff.). „F.________“ war A.________ untergeordnet, was nicht zuletzt aus dem befehlshaberischen Ton seitens A.________s „F.________“ gegenüber geschlossen werden kann (pag.