Berner Jura-Seeland wegen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, gemeinsam begangen mit J.________ und A.________, in der Zeit vom ca. 05.09.2010 bis am 28.09.2010 in Grenchen, Chiasso, im Kosovo, in Serbien, Mazedonien und anderswo durch Anstalten treffen zur Einfuhr von 3‘000 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 31%) schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Das Urteil trat in Rechtskraft (pag. 6173 ff.). 24 F.________