am 04.11.2010 in Q.________ und anderswo durch Anstalten treffen zum Erwerb von ca. 2‘500 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 6.7% Heroinhydrochlorid) schuldig gesprochen (pag. 3723 ff.). AM.________ AM.________ trat in den aufgezeichneten Telefongesprächen zwischen ihm und J.________ in Erscheinung, welche die Organisation neuer Heroinbezugsquellen im Zusammenhang mit AKS Ziff. 1.8 betrafen (vgl. bspw. pag. 595 ff.). Es ist davon auszugehen, dass AM.________ diverse Kontakte zu Grosslieferanten pflegte. Die Person namens AM.________ wurde nicht identifiziert. AJ.________/PUKI-014