Bei J.________ handelte es sich um einen engen Vertrauten A.________ s, welcher ihm hierarchisch jedoch untergeordnet war. So musste er bei sämtlichen durch ihn organisierten Treffen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln immer auch noch Rücksprache mit A.________ nehmen (vgl. z.B. pag. 633, pag. 820 ff.). Nach der Festnahme von AI.________ am 18.10.2010 musste A.________ eine neue Bezugsquelle suchen, weshalb J.________ aktiv wurde und mit verschiedenen Grosshändlern wie AM.________ sowie AN.________ und ihre Hintermänner in Kontakt trat (pag. 595 f., pag. 796 f.).