Andererseits wurde am 04.11.2010 bei den Autowaschboxen der AQ.________-Tankstelle in Q.________ im Anschluss an ein Treffen von A.________, J.________ und AK.________ ein Drogenmuster mit 0.4 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 6.7% gefunden (pag. 2096). Nach der anschliessenden Festnahme konnte das IRM im Fingernagelschmutz von A.________, welcher gemäss AK.________s Aussagen zuvor das Heroinmuster getestet hatte, Spuren von Heroin und Kokain feststellen (pag. 2097 f.).