Der vom Beschuldigten vorgebrachte Vorwand des illegalen Glückspiels wird von ihm nicht gestützt (pag. 1872); vielmehr machte er im Zusammenhang mit der geplanten Einfuhr von Drogen in die Schweiz geltend, es sei um einen Autohandel gegangen (pag. 1833). Vielsagend ist zudem seine Aussage, wonach er auf Vorhalt eines Telefongesprächs die Stimme von Puki-033 zwar erkannt haben will, jedoch angab, dass er dessen Namen nicht nennen könne, da er seine Familie nicht in Gefahr bringen wolle (pag. 1833). Die Verbindung zu illegalen Geschäften ist damit augenscheinlich.