19 um hohe Geldsummen resp. um grosse Gewinne gegangen sein muss, wie solche regelmässig nur durch illegale Transaktionen realisiert werden können. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Aussagen des Beschuldigten zu den ihm vorgehaltenen Vorwürfen nicht glaubhaft sind und darauf nicht abgestellt werden kann. 3.2. Würdigung der Aussagen von J.________ Die Vorinstanz hat auch die Aussagen von J.________ zutreffend gewürdigt (pag. 6394 ff., S. 38-40 der Entscheidbegründung).