_, einem mutmasslichen Heroinkonsumenten und -abnehmer (pag. 2115f.); - Der Beschuldigte wurde nach seiner Anhaltung am 4. November 2010 auf Betäubungsmittel getestet, die Urinprobe fiel negativ aus, hingegen ergab die Fingernagelschmutzprobe der rechten Hand ein positives Resultat für Heroin und die Probe der rechten Hand positive Resultate für Heroin und Kokain (pag. 427, 2097). 2.2. Subjektive Beweismittel