Nachdem AI.________ am 18. Oktober 2010 festgenommen wurde, wurden auch der Beschuldigte und J.________, welche mutmasslich Geschäfte mit ihm pflegten, am 4. November 2010 angehalten und in Untersuchungshaft versetzt. AI.________ wurde am 9. September 2010 erstinstanzlich u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt (pag. 6189 ff.). Das Urteil hat er teilweise angefochten, wobei das Obergericht des Kantons Solothurn in der Folge die Schuldsprüche bestätigt und AI.________ zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt hat (pag. 6767 ff.).