1. Vorbemerkungen Vorliegend ist zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Aktion PUKI (betreffen alle das Jahr 2010) sowie denjenigen der Aktion PUKI II (betreffen das Jahr 2013) zu unterscheiden. Die Strafuntersuchung PUKI wurde aufgrund eines Verdachtes gegen den Beschuldigten, welcher im Rahmen der Aktion Themse der Kantonspolizei Solothurn aufkam, durchgeführt. In der Aktion Themse wurden Ermittlungen wegen qualifizierten Heroinhandels gegen eine in der Region Olten ansässige Bande geführt. Als Kopf dieser Bande konnte AI.________ alias AI1.________ identifiziert werden. Nachdem AI.