Da die Tathandlungen auch hier vermehrt telefonisch und damit von verschiedenen Orten aus erfolgten, ist es gar nicht möglich, sämtliche relevanten Orte lückenlos zu eruieren und aufzuzählen. Soweit sich der Beschuldigte gemäss Anklageschrift mit anderen Personen getroffen haben soll, sind die Treffpunkte jedoch konkret benannt worden. Der Begriff «anderswo» verdeutlicht auch hier lediglich, dass auch noch andere Tatorte in Frage kommen.