12 - Ziffer 1.12 und 1.13 der Anklageschrift (pag. 5732f.): Grundsätzlich kann auch hier auf das zu Ziffer 1.8 der Anklageschrift Gesagte (oben) verwiesen werden. Auch bei diesen Punkten der Anklageschrift wird detailliert beschrieben, welche Tathandlungen der Beschuldigte im konkreten Zeitraum vorgenommen haben soll. Die Orte, an denen sich der Beschuldigte bzw. seine Mittäter zu diesem Zeitpunkt aufgehalten haben sollen, wurden soweit bekannt konkret benannt (Grenchen, St. Gallen, Zürich, Dübendorf, Seuzach und anderswo, Ziff.