10 Kammer die Beweisanträge ab und holte von Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug (pag. 6828 ff.) und einen Führungsbericht der Anstalten Thorberg (pag. 6824 ff.) über den Beschuldigten ein. Am 24. August 2015 stellte Rechtsanwalt B.________ den Beweisantrag, das Urteil des Obergerichts Solothurn i.S. AI.________ sei zu edieren bzw. beizuziehen (pag. 6734f.). Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft keine Einwände gegen die Edition des solothurnischen Urteils erhob (pag. 6763), wurde dieses zu den Akten erkannt.