9 6. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________, PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 7. Die übrigen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) sind gemäss der Frist von Art. 261 Abs. 1 lit. a StPO i.V.m. 17 Abs. 4 AFIS zu löschen.»