4. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: 1 Jeans, blau 1 Lederjacke, dunkelbraun 5. Der Betrag von CHF 11‘474.25, von CHF 9‘670.45, die REKA-Checks über CHF 180 (Verz. C305) sowie die Geschenkgutscheine Stadtvereinigung Solothurn über CHF 110 (Verz. C305) werden nach Eintritt der Rechtskraft zur anteilsmässigen Deckung der Verfahrenskosten eingezogen.