1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 3 Monate bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). 8 2. Die beschlagnahmte Waffe (1 Schlagstock, Ass.-Nr. C305) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).