5. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen Mitte Januar 2013 durch Erwerb und Besitzes eines Schlagstockes als serbischer Staatsangehöriger (Ziff. 6. AKS); 4 IV. 1. Der A.________ mit Urteil des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland vom 14.06.2010 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 200.00 werden A.________ auferlegt. V. A.________ wird