Der Beschuldigte ist spanischer Staatsangehöriger und hat in der Schweiz lediglich Familienangehörige, welche den Kontakt zu ihm verweigern. Seine Kinder, zu welchen er Kontakte pflegt, leben in der Dominikanischen Republik, seine Lebenspartnerin in Spanien. Es besteht deshalb die konkrete Gefahr, dass der Beschuldigte versuchen würde, sich im Falle einer Entlassung aus der Sicherheitshaft ins Ausland abzusetzen und sich somit dem Strafvollzug zu entziehen. Diese Gefahr hat sich nach oberinstanzlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren noch vergrössert. Geeignete Ersatzmassnahmen sind keine ersichtlich.