verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1‘472 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf insgesamt CHF 31‘583.90. 3. Zu 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘769.70 (beinhaltend Gebühren von CHF 6‘000.00 + Auslagen von CHF 5‘769.70), ausmachend CHF 9‘415.75. IV. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 2‘353.95, dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt.