mit Honorarnote vom 20. Juni 2017 (pag. 1461 f.) einen Aufwand von 40.51 Stunden geltend, was die Kammer als geboten und angemessen erachtet. Hingegen ist der geltend gemachte Stundenansatz für das volle Honorar von CHF 280.00 auf CHF 250.00 zu kürzen. Somit wird die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Verfahren auf CHF 9‘894.55 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 7‘915.65, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___