Die einschlägige italienische Vorstrafe ist wiederum straferhöhend, konkret mit einem Zuschlag von rund 5 Monaten, zu berücksichtigen. Insgesamt sind die Täterkomponenten damit leicht negativ zu gewichten und die Freiheitsstrafe erhöht sich auf rund 27 Monate, welche im Umfang von 2/3, d.h. mit 18 Monaten Freiheitsstrafe asperierend zu berücksichtigen sind. 15.5 Gesamtfreiheitsstrafe Damit ergibt sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren. Der durch das niederländische Recht vorgegebene obere Strafrahmen wird damit nicht tangiert.