Die Tabelle Hansjakob sieht einen Rahmen von 10 bis 12 Jahren Freiheitsstrafe vor. Straferhöhend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte innerhalb kurzer Zeit eine hohe Anzahl von Transporten erledigte, was von einer hohen kriminellen Energie zeugt. Demgegenüber gilt es auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte «nur» eine Kurierfunktion innehatte, wenn auch gleich er angesichts seines Wissens über die Organisation wohl als «Kurier in gehobener Stellung» zu bezeichnen ist. Insgesamt ist das Verschulden somit als mittelschwer einzustufen und es ist von einer Einsatzfreiheitsstrafe von 10 Jahren auszugehen.