Selbständigkeit) und 3 (Tätigkeiten mittlerer Hierarchiestufen, Transporte über 24 grosse Strecken, kein Kontakt zum Endkunden, keine Mitsprache in strategischen Angelegenheiten, Zuständigkeit für bestimmtes Gebiet, weisungsbefugt nach unten) einzuordnen ist (vgl. FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, Kommentar BetmG, 3. Aufl., S. 538). Die Kammer orientiert sich bei der Festsetzung der Einsatzstrafe auch an der Tabelle Hansjakob in FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, Kommentar BetmG, 3. Aufl.