Der Beschuldigte muss somit im mittleren, wenn nicht gar im gegen oben tendierenden Hierarchiebereich des Kartells gestanden sein. Dies erklärt auch, weshalb der Beschuldigte derart detaillierte Kenntnisse betreffend Organisation, Mitglieder, Transportfahrzeuge und deren Verstecke sowie die Neuausrichtung der Organisation nach dem Auffliegen (Stichwort Wohnungsräumung in Rotterdam) hatte.