Für seine Transporte im Zeitraum von 4 Monaten erhielt er eine Entschädigung von EUR 90‘000.00, was einem «Monatslohn» von EUR 22‘500.00 entspricht. Bereits diese Entlöhnung für sich ist ein Hinweis auf die Vertrauensstellung, welche der Beschuldigte innerhalb der Organisation genoss – einem Unbekannten hätte man sicher nicht Kokain und Geld in dieser Menge bzw. Grössenordnung (EUR 40‘500.00) anvertraut. Der Beschuldigte muss somit im mittleren, wenn nicht gar im gegen oben tendierenden Hierarchiebereich des Kartells gestanden sein.