15.3 Strafzumessung für das schwerste Delikt 15.3.1 Tatkomponenten Unter dem Titel der objektiven Tatschwere hält die Kammer zunächst fest, dass der Beschuldigte im Zeitraum von Juli bis Oktober 2012 insgesamt 16 Transporte zu je 5 Kilogramm Kokaingemisch ausführte, d.h. durchschnittlich einen Transport pro Woche. Dadurch brachte er die äusserst grosse reine Drogenmenge von 51,2 Kilogramm Kokain zuhanden zahlreicher Endabnehmer in Umlauf. Für seine Transporte im Zeitraum von 4 Monaten erhielt er eine Entschädigung von EUR 90‘000.00, was einem «Monatslohn» von EUR 22‘500.00 entspricht.