21 halber lässt sich in diesem Zusammenhang noch festhalten, dass die kriminelle Organisation, wie sie in Art. 260ter StGB geregelt ist, im Spanischen Recht wohl in den Art. 571 ff. Código Penal («De las organizaciones y grupos terroristas y de los delitos de terrorismo») behandelt wird. Damit ist vorliegend Art. 369bis Código penal einschlägig, mit einem Strafrahmen von 9 bis 12 Jahre Freiheitsstrafe sowie Geldstrafe. Folglich ist das spanische Recht strenger als das niederländische Recht, welches in Art. 10 Ziff.