1 des Código Penal heranzuziehen, welcher übersetzt Folgendes festhält (https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1995-25444&tn=1&p=20150428#a368): «[…] Für die Zwecke dieses Gesetzes versteht sich unter dem Begriff der kriminellen Organisation eine Gruppierung von mehr als zwei Personen mit dauerhaftem oder zeitlich unbestimmtem Charakter, die sich auf abgesprochene und aufeinander abgestimmte Art Aufgaben oder Funktionen aufteilen, mit dem Ziel, Straftaten zu begehen.»