369bis Código penal auf 9 bis 12 Jahre Gefängnis. Zusätzlich ist eine Geldstrafe in der Höhe des Wertes der Droge, welche Gegenstand der Straftat war, auszufällen (pag. 1369 f.). In Bezug auf Art. 369bis Código penal ist festzuhalten, dass das Gutachten «organización delictiva» mit «krimineller Vereinigung» übersetzt, nach Auffassung der Kammer jedoch die Übersetzung «kriminelle Organisation» passender wäre. In diesem Zusammenhang ist sodann Art. 570bis Ziff. 1 des Código Penal heranzuziehen, welcher übersetzt Folgendes festhält (https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1995-25444&tn=1&p=20150428#a368): «[…]