FIOLKA GERHARD hält in seinem Aufsatz "Die revidierten Strafbestimmungen des BetmG - Vier Säulen und einige Überraschungen", AJP 2011, S. 1271, diesbezüglich fest: "Damit entspricht Art. 19 Abs. 4 BetmG in allen Punkten dem Regime von Art. 6 StGB. … Lästig ist allerdings, dass die lex- mitior-Klausel unterschiedlich formuliert wird. Art. 19 Abs. 4 BetmG handelt davon, dass das Gesetz des Begehungsorts "anzuwenden" sei. Art. 6 Abs. 2 StGB bestimmt, die Sanktionen seien so zu bestimmen, dass sie für den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach dem Recht des Bege-