_ vorgeworfenen Taten in sämtlichen betroffenen ausländischen Staaten ebenfalls bestraft würden und er für diese Taten nicht ausgeliefert wird. Aus diesem Grund erachtete das Gericht vorgängig die Voraussetzungen der doppelten Strafbarkeit als gegeben, woraus entsprechende Schuldsprüche folgten. Nachfolgend ist jetzt noch zu prüfen, ob und wenn ja, welchen Einfluss diese Auslandtaten auf die Strafzumessung haben.»