16 Beweismässig ist folglich als erstellt zu erachten, dass der Beschuldigte in der Zeit von Juli bis Oktober 2012 auf insgesamt 16 Fahrten von Spanien über Belgien, Luxemburg und die Niederlande nach Marseille resp. Nizza insgesamt 80 Kilogramm Kokaingemisch transportierte, wobei er pro Fahrt jeweils 5 Kilogramm Kokaingemisch mitführte. Dabei ist abweichend von den Feststellungen der Vorinstanz, welche beweismässig 64 Kilogrammen reines Kokain annahm (vgl. die entsprechenden Erwägungen auf pag.