davon aus, dass diese zusammen mit den Kindern am 3. Juli 2012 für drei Wochen nach Spanien geflogen ist (vgl. dazu pag. 346 Z. 140 f.: «Letztes Jahr [Anm.: 2013, es ist aber davon auszugehen, dass sie 2012 meinte] reiste ich mit ihnen nach Spanien, damit sie [Anm.: die Kinder] ihn [Anm.: den Beschuldigten] sehen können.» sowie pag. 1214: «Yo J.________ […] doy fe y testimonio que estuve en España con mis hijos el 03 julio del anño 2012.».). Die Kinder wurden somit durch ihre Mutter begleitet und waren mit grosser Wahrscheinlichkeit auch während ihres Aufenthalts in Madrid durch diese betreut.