Abgesehen davon, dass der Beschuldigte selbst aussagte, manchmal zumindest einen Teil der Strecke auch geflogen zu sein, wirft ihm die Anklage «bloss» vor, er sei vier Mal pro Monat von Madrid über die Niederlande nach Frankreich gefahren, was auch unter der Berücksichtigung der angeblichen Besuche an den Wochenenden noch möglich war. Die Besucherliste weist zudem im Abgleich mit den Angaben des Beschuldigten Ungereimtheiten auf; gemäss den Aussagen von D.________ hielt sich der Beschuldigte am 6. Juli 2012 in Bern auf; sie ging an diesem Tag zusammen mit dem Beschuldigten zur K.________ (Versicherung), um eine Motorfahrzeugversicherung abzuschliessen (vgl. pag.